Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metasin GmbH
§ 1 Geltungsbereich/Grundlagen
(1) Angebote sind freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Proben sind Durchschnittsmuster, sie bleiben im Eigentum von Metasin.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Geschäfte mit Kaufleuten und Unternehmern; Verbrauchergeschäfte sind vom Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, für sie gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt; sie schließen Bedingungen des Käufers/Auftraggebers aus. Abweichende Bedingungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich vereinbart worden.
(4) Die Metasin GmbH (nachfolgend: Metasin) ist berechtigt Aufträge ohne besondere Geheimhaltungspflicht auf ihrer Internetseite unter Berücksichtigung der Quelle zu veröffentlichen. Dieses kann nach Absprache unterbunden werden.
§ 2 Angebote/Vertragsgegenstand/Leistungsort
(1) Angebote sind freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Proben sind Durchschnittsmuster, sie bleiben im Eigentum von Metasin.
(2) Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten des Käufers zur Baustelle oder zum sonst vereinbarten Empfangsort. Kosten sind Fracht- und Versandkosten einschließlich aller anfallenden Nebenkosten (wie etwa Wegegebühren) sowie die Kosten der Verpackung und deren Nebenkosten (wie etwa Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials).
(3) Leistungsort ist der Ort unserer Niederlassung. Dies gilt auch, wenn Lieferung/Versand vereinbart ist. Auch bei frachtfreier Lieferung/Versand erfolgt Versand auf Gefahr des Käufers, soweit nicht die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) zwingend abweichen.
(4) Metasin behält sich vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Der Kaufvertrag kommt mit der Vornahme der Bestellung zustande.
§ 3 Informationspflichten des Kunden
Der Käufer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, Metasin diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Preise/Zahlung
(1) Der Kaufpreis ist ohne Abzug bei Lieferung fällig. Die Gewährung von Skonti oder die Einräumung von Zahlungszielen bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
(2) Der Eintritt des Verzugs des Käufers wie auch die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugs- und für den Fall, dass der Käufer Kaufmann ist Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 288, 247 BGB.
(3) Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
§ 5 Liefer-/Leistungstermine/Fristen
(1) Ist Lieferung vereinbart, erfolgt diese zu der vereinbarten Lieferanschrift, sofern eine Anfahrt möglich ist. Ist Abladung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten des Käufers. Bei Abladung durch den Käufer hat diese unverzüglich und sachgemäß durch eine genügende Anzahl von Arbeitskräften zu erfolgen; erfolgt die Abladung nicht unverzüglich, so werden Wartezeiten dem Käufer berechnet.
(2) Weist der Käufer die ihm angelieferte/übersandte vertragsgemäße Ware unbegründet zurück oder unterlässt er ihre Annahme, so hat er daraus entstehende zusätzliche Kosten und Risiken zu tragen. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen. Die weiteren vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Leistung an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Metasin ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Gibt der Kunde einen späteren Versandzeitpunkt vor, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Metasin.
(2) Zugriffe Dritter auf die Ware des Verkäufers vor ihrer Bezahlung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu erheben.
§ 8 Mangel/Gewährleistung
(1) Der Käufer genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, allerdings unter Berücksichtigung nachfolgender Besonderheiten.
(2) Für die Anzeige offensichtlicher Mängel gilt eine Ausschlussfrist von zwei Wochen, gerechnet von der Lieferung/Montage ab, die der Käufer mit Absendung der Anzeige wahrt. Ist der Käufer Kaufmann, so gelten die §§ 377 ff. HGB.
(3) Gewährleistungsansprüche auch für neue oder neu hergestellte Ware verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(4) Metasin gewährleistet, dass bestellte Teile auf Basis der dafür als Grundlage überlassenen Daten (oder Unterlagen) auf den von uns dafür vorgesehenen Anlagen erstellt wird und dabei für den korrekten fertigungstechnischen Umgang mit den zum Teilebau überlassenen Daten Sorge getragen wird. Bei der Beauftragung zur Fertigung von Teilen trägt der Kunde die konstruktive Verantwortung für die bauliche Auslegung der Teile und zwar unter Berücksichtigung der spezifischen Grundlagen des jeweiligen Fertigungsverfahrens. Dies gilt insbesondere für Teile, die für den Verbau in Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen etc. vorgesehen sind und dort Metasin unbekannten Nutzungsanforderungen unterliegen. Anforderungen an eine Nutzung der Bauteile in eigenen Anlagen oder in Anlagen Dritter werden nicht vereinbart. Für die gedachte Eignung oder Verwendung des erstellten Bauteiles übernimmt Metasin keine Gewährleistung, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Maßabweichungen bedingt durch den geometrischen Aufbau des Bauteils oder bedingt durch physikalisch/chemische Bedingungen des verbauten Materiales sind nicht von der Gewährleistung erfasst. Solche Maßabweichungen hat der Auftraggeber zu berücksichtigen und in die gelieferten Daten oder Unterlagen einzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere Veränderungen die im Nachgang durch äußere Einflüsse (Temperatur, Feuchtigkeit, Strahlung etc.) eintreten, es sei denn der Eintritt ist eindeutig einem unsachgemäßen fertigungstechnischen Umgang zuzuweisen. Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Baumaterialien dienen dem Kunden lediglich zur eigenen Beurteilung und Abschätzung von Risiken, begründen aber keine Verantwortlichkeit für Metasin.
(6) Der Käufer stellt für den Fall einer Nachbesserung die zugrundeliegenden Daten (oder Unterlagen) neu, soweit diese Metasin nicht mehr vorliegen. Metasin wird durch die Annahme einer Beauftragung nicht zur Vorhaltung und Speicherung von Unterlagen und Daten verpflichtet.
§ 9 Schadensersatzansprüche/Haftung
(1) Ein Anspruch auf Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3, 475 Abs. 3 BGB) ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ausschluss gilt ferner nicht für Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten herbeigeführt wurden.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt Metasin und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Metasin speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist Metasin berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.
(3) Metasin gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.
§ 11 Sonstiges
Gegen Ansprüche von Metasin kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
§ 12 Gerichtsstand/Rechtsordnung
(1) Als Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche wird Hildesheim vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist.
(2) Auf alle Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
§ 13 Alternative Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.